- Schalten Sie vor der Einfahrt in den Tunnel das Abblendlicht ein.
- Nehmen Sie eine eventuell aufgesetzte Sonnenbrille ab.
- Überholen Sie nur, wenn dies erlaubt und sicher möglich ist.
- Kein Überholen in Tunnels mit Gegenverkehr!
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann in manchen Tunnels durch Wechselverkehrszeichen kurzfristig verändert werden (z. B. bei Staugefahr, bei einem Unfall, bei Arbeiten im Tunnel etc.)!
- Halten Sie unbedingt den erforderlichen Mindestabstand zum vor Ihnen fahrenden Fahrzeug ein. Abstand = Anstand
- Lenken Sie einen LKW, achten Sie unbedingt auf die Höhe des Ladegutes vor der Einfahrt in einen Tunnel.
- Schalten Sie vor der Einfahrt in den Tunnel das Autoradio ein und stellen Sie den jeweils angegebenen Sender mit Verkehrsfunk ein (Frequenzangaben vor dem Tunnelportal).
- Befolgen Sie die Anweisungen der Wechselverkehrszeichen. Das Nichtbefolgen ist nicht nur nach SVG strafbar, sondern auch gefährlich. Auf einer gesperrten Fahrspur kann sich z. B. ein behinderndes Kraftfahrzeug bzw. Personal oder Fahrzeug des Straßendienstes befinden.
- Auf keinen Fall das Fahrzeug wenden oder zurückschieben!
Stau im Tunnel
- Warnblinkanlage schon bei entstehendem Stau einschalten. Verlassen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Motor abstellen. Bei schlechter Luft Frischluftzufuhr der Fahrzeuglüftung abstellen und alle Fenster schließen. Nicht rauchen, im Brandfall ist die vorhandene Luft im Fahrzeug unter Umständen Ihre Lebensversicherung.
- Über Ihr Radiogerät (Sender mit Verkehrsfunk) oder über die Tunnel Lautsprecher erhalten Sie von der Tunnelaufsicht oder der Polizei weitere Hinweise.
- Folgen Sie den Weisungen der Einsatzkräfte!
Bei einer Panne oder bei einem Unfall im Tunnel:
- Versuchen Sie, das Pannen- oder Unfallfahrzeug auf dem Pannenstreifen, in einer Pannenbucht bzw. auf dem äußersten rechten Fahrstreifen - jedoch nicht auf dem Gehsteig - abzustellen.
- Entriegeln Sie die Motorhaube, denn oft treten Brände erst später auf.
- Sichern Sie das Fahrzeug ab (Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen) und verständigen Sie über die nächstliegende Notrufeinrichtung die Tunnelzentrale.
- Geben Sie der Polizei exakt an:
- Wo Sie sind (wichtig: auf der Fahrbahn oder in der Pannenbucht) und was sich ereignet hat.
- In welcher Fahrtrichtung sich der Vorfall ereignet hat.
- Ob und wie viele Personen verletzt sind. Die Tunnelaufsicht wird bei Bedarf die Rettung bzw. den Notarzt verständigen.